Die Pflicht zur Erstellung von E-Rechnungen an im Inland ansässige unternehmerische Leistungsempfänger rückt näher. Beträgt Ihr Gesamtumsatz in 2026 mindestens 800.000 EUR, trifft die neue Verpflichtung Unternehmer ab 1. Januar 2027; liegt der Gesamtumsatz darunter, sind Sie erst ab 1. Januar 2028 von der neuen Verpflichtung betroffen. In unserer Mandanteninformation haben wir die neue Verpflichtungen sowie bedeutsame Aspekte und Überlegungen zur Umstellung zusammengestellt.