Zusammen mit Fritzi Peterson diskutiert Sven Petersen in einem weiteren Aufsatz in der Zeitschrift für europäische und internationale Steuer- und Wirtschaftsberatung (IStR 2025, Heft 8, S. 270-275) praxisrelevante Herausforderungen bei der Umsetzung des sogenannten CbCR Safe Harbour im Rahmen der globalen Mindestbesteuerung.
Bei der globalen Mindestbesteuerung („Pillar Two“) spielen die befristeten Übergangsregelungen („CbCR Safe Harbour“) derzeit eine zentrale Rolle, doch ist ihre Inanspruchnahme an vielfältige Anforderungen geknüpft, aus denen sich auch spezifische Besonderheiten für den Country-by-Country Report („CbCR“) ergeben. Im ersten Teil dieses Beitrags wurden der Anwendungsbereich des CbCR Safe Harbour sowie die drei für seine Erfüllung möglichen Alternativen dargestellt, bevor die bestehenden Vorgaben für die beiden, für den CbCR Safe Harbour aus dem CbCR zu entnehmenden Kenngrößen „Umsatzerlöse und sonstige Erträge“ sowie „Jahresergebnis vor Steuern“ diskutiert wurden. In Teil II des Beitrags folgt nun eine Übersicht über die für den CbCR Safe Harbour notwendigen Anpassungen der Datengrundlagen. Im Abschluss werden Anforderungen an einen „qualifizierten CbCR“ aufgezeigt und kritisch diskutiert, wie schädliche Anpassungen der Rechnungslegungsinformationen im Spannungsfeld von lokaler und Gruppenebene zu sehen sind.